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   BSG, 25.03.1966 - 5 RKn 77/64   

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https://dejure.org/1966,7308
BSG, 25.03.1966 - 5 RKn 77/64 (https://dejure.org/1966,7308)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1966 - 5 RKn 77/64 (https://dejure.org/1966,7308)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1966 - 5 RKn 77/64 (https://dejure.org/1966,7308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bergmannsrente - Verminderte Berufsunfähigkeit - Ehemaliger Hauer - Registraturangestellter

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.06.1965 - 5 RKn 96/62

    Bergmannsrente - Hauptberuf im Bergbau - Andere Kenntnisse und Fähigkeiten eines

    Auszug aus BSG, 25.03.1966 - 5 RKn 77/64
    - 5 RKn 96/62 (SozR EKG @ und dargelegt hat, ist dieser Entziehungstatbestand des @ 86 Abs. 2 EKG auch bereits als Versagungstatbestand bei der Prüfung eines Rentenantrags zu berücksichtigen.
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Erstmals ist - soweit ersichtlich - im Urteil des 5. Senats vom 25. März 1965 - 5 RKn 77/64 - (= SozR Nr. 22, S Aa 12 R, 12 zu S 45 EKG) gesagt, der Ausbildung kommekeine selbständige Bedeutung zu, sie sei eben der Weg, der zu Kenntnissen und Fähigkeiten führe.
  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 2 R 356/14
    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch berufsfremden Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64, vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72, vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 u. vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 - ständige Rechtsprechung).
  • LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 114/17

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem

    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch berufsfremden Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64, vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72, vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 u. vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 - ständige Rechtsprechung).
  • LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15

    Rente wegen Erwerbsminderung

    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch berufsfremden Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64, vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72, vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 u. vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 22.08.2017 - B 5 R 181/17 B
    "Zugemutet werden können" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, das heißt nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64 = SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSG, Urteil vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSG, Urteil vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG, Urteil vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 = SozR 2200 § 1246 Nr. 29).
  • LSG Hessen, 30.05.2017 - L 2 R 381/15
    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch berufsfremden Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64, vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72, vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 u. vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 - ständige Rechtsprechung).
  • LSG Hessen, 15.05.2017 - L 5 R 230/14

    Rente wegen Erwerbsminderung

    "Zugemutet werden können" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, das heißt nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64 = SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSG, Urteil vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSG, Urteil vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27; BSG, Urteil vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 = SozR 2200 § 1246 Nr. 29).
  • LSG Hessen, 07.08.2018 - L 2 R 21/16
    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch berufsfremden Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64, SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72, SozR 2200 § 1246 Nr. 4 = BSGE 38, 153; vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77, SozR 2200 § 1246 Nr. 27; vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76, SozR 2200 § 1246 Nr. 29 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 01.07.1966 - 5 RKn 59/64
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. März 1966 - 5 RKn 77/64 - ausgeführt hat, kommt es bei dem Vergleich der für bestimmte Tätigkeiten jeweils erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht auf ihre "Gleichartigkeit", sondern nur auf ihre "Gleichwertigkeit" an, so daß ein Facharbeiter (Hauer) im Rahmen des 5 45 Abs. 2 RKG auch auf reine Bürotätigkeiten verwiesen werden kann, wenn er die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.
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